Die Variantenuntersuchung ist fehlerhaft.
Viele der Kriterienbewertungen der Variantenabwägungen sind fehlerhaft und weisen planerische Fehler auf. In anderen Kriterien hat die Bewertungsmethode nichts gemeinsam mit den Eigenschaften, die verglichen werden sollen. Somit wurden insbesonders die Ergebnisse des Vergleichs zwischen Variante 1S und der Vorzugsvariante verzerrt, damit die Vorzugsvariante seinem Namen gerecht bleibt. Wenn die Bewertung korrekt vorgenommen worden wäre, so wäre die Variante 1S der Vorzugsvariante klar und objektiv überlegen gewesen.
Ohne den Anspruch eine lückenlose Auflistung aller Fehler zu erstellen, werde ich einige Beispiele aufzeigen, die den Umfang dieser Fehler andeuten.
Kategorie K10 Erschliessungsqualität bewertet die Anzahl wegfallender Parkplätze. Bei der Bewertung von Variante 1S wurden die dazu gewonnenen Parkplätze in der Caroline-Michaelis-Str. nicht mit hin zugerechnet. Allein die jetzt schon bestehenden Parkplätze entlang des Mittelstreifens hätten ausgereicht, um diese Kriterien für Variante 1S zu gewinnen. Dabei sind die potentiellen Parkplätze entlang der Caroline-Michaelis-Str. bei einer effizienten Planung noch gar nicht berücksichtigt.
Viele statistisch irrelevanten Differenzen werden als Vorteil für die Vorzugsvariante bewertet. Obwohl die K15 Variante zur 1S einen 0,78% Vorteil gegenüber die Vorzugsvariante hat, wird diese zu Recht als statistisch irrelevant und als gleichwertig bewertet. Trotz deutlich niedriger auffallender Differenzen in K03 und K18 (0,34% und 0,24%) werden diese als Vorteile der Vorzugsvariante. gegenüber der Variante 1S bewertet. Dieses weist einen klaren Doppeltstandart in der Bewertung nach, und hat mit einer objektiven Abwägung nichts zu tun.
Die Unterteilung der Kriterien unterscheidet in bedeutende oder geringe Vor- oder Nachteile. Dies ist nicht nachvollziebar. Ein 25% Unterschied in der Kriterienkategorie Verkehrswirksamkeit wird als ein bedeutender Vorteil bewertet, während ein 24% Unterschied in der Kriterienkategorie Kosten als geriner Nachteil bewertet wird.
Die Verkehrsprognosen, die in einigen Kriterien benutzt wurden, sind nicht nachvollziehbar dargelegt und generell anzuzweifeln. Insbesondere, wenn man sieht, mit welchem Eifer dem Planer Fehler bei fast jedem Kriterium unterlaufen sind, ist davon auszugehen, dass bei den nicht nachvollziehbaren Daten genauso viele Fehler und Verzerrungen aufgetreten sind.
Insbesonders die Tatsache, dass der MIV Verkehr in Berlin sich rückläufig entwickelt, während die Benzinpreise ständig steigen, ist es nicht nachvollziehbar, dass selbst bei der Nullvariante deutliche Verkehrssteigerungen prognostiziert werden.
Zwei Kriterien messen das gleiche, nämlich K03 Gesamtreisezeitaufwand, und K18 Summe der Zeit- und Betriebskosten (beide für alle Verkehrsbeziehungen im Untersuchungsgebiet).
Im Kriterium der Kategorie Immissionsschutz beziehen sich die Bewertungen auf unquantifizierte Vergleiche, die das Ausmass der Beieinträchtigung nicht reflektieren. Anstatt sich auf das Ausmass der Überschreitung von Grenzwerten, oder die Zunahme an Immissionen zu beziehen, wird im Kriterium K14 die Anzahl beeinträchtigter Schulen verglichen. Dieser Vergleich erfüllt nicht den Zweck, den Immissionschutz zweier Varianten abzuwägen. Der Grad der Beeinträchtigung, der letztendlich einzig relevant ist, wird überhaupt nicht abgewogen.
In manche Kriterien hat die Bewertungsmethode nichts mit den Kriterien zu tun. Zum Beispiel K08 soll 'Verträglichkeit mit ÖV-Maßnahmen' bewerten. Gemessen wird 'Anteil der Streckenabschnitte mit zwei Fahrstreifen pro Richtung ohne Mischbetrieb mit der Straßenbahn'. Vielmehr müssten der 'Anteil der Streckenabschnitte ohne Mischbetrieb mit der Straßenbahn' verglichen werden. Insbesonders bei einem Vergleich zwischen einer einspurigen Variante und einer zweispurigen Variante verzerrt diese Bewertungs-'Methode' das Ergebnis und ist keineswegs eine objektive Abwägung.
Planungsfehler tauchen auch in der Gestaltung von Variante 1S auf. Dies sind Fehler, die dazu führen, dass im Vergleich gegenüber der Vorzugsvariante, die Variante 1S schlechter bewertet wird.
Zum Beispiel sind bei Variante 1S Radwege geplant, anstatt Radstreifen, wie sie von der Bürgerinitiative Invalidenstrasse gefordert wurden und die allgemein anerkanntermaßen als vorteilhafter für Radfahrer angesehen werden. Dies führt dazu, dass die Variante 1S im Kriterium K06 'Streckenlänge mit Unterschreitung der baulichen Mindestgehwegbreite von 2,5m' nicht überlegen ist.
Die Variante 1S ist auch über eine ungünstigere Strecke durch die Gartenstrasse geführt worden. Hierzu gäbe es einige Alternativen, die viel besser gewesen wären.
Wäre die Variante 1S intelligent über eine günstige Strecke geplant, so würde sie in einigen Kriterien, die im Vergleich in dieser Version Vorteile für die Vorzugsvariante ausweisen, Gleichstand bieten.
Dies verdeutlicht, dass die verantwortlichen Planer systematisch das Verfahren verzerrt haben, damit die nach ihren eigene Kriterien, bestmögliche Lösung ausser Konkurrenz gehandelt wird und die Vorzugsvariante am Ende gewinnt.
Würden die Kriterien korrekt bewertet, wäre die Variante 1S intelligent geplant und die Kriterien objektiv gestaltet gewesen, so würde die Variante 1S der Vorzugsvariante gegenüber deutlich in der Überzahl der Kriterien überlegen sein.